Kirchenvorstandswahl 2026

Nutzen Sie Ihre Stimme und gestalten Sie die Zukunft unserer Pfarrei mit!

Gehen Sie am 7. und 8. November 2026 zur Kirchenvorstandswahl und entscheiden Sie mit, wer in den kommenden Jahren Verantwortung für unsere Gemeinde übernimmt.

Ihre Stimme zählt. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Kandidatenliste für die Kirchenvorstandswahl von St. Christophorus

Nr. Name Alter Wohnort
1 Annaloro-Laghezza, Sabrina 44 38448 Wolfsburg
2 Bartsch, Andreas 68 38446 Wolfsburg
3 Baryliszyn, Dr.-Ing. Pawel 46 38448 Wolfsburg
4 Brauch, Martin 59 38446 Wolfsburg
5 Brauner, Thomas 68 38444 Wolfsburg
6 Davila, Ramon 41 38440 Wolfsburg
7 Ebel, Benedikt 30 38444 Wolfsburg
8 Hofmann, Reinhard 54 38440 Wolfsburg
9 Hohenhausen, Eberhard 69 38440 Wolfsburg
10 Janzen, Christoph 59 38446 Wolfsburg
11 Klüting, Christian 52 38440 Wolfsburg
12 Konert, Martin 62 38446 Wolfsburg
13 Li, Dr. Jürgen 67 38440 Wolfsburg
14 Marchetta, Rosetta 48 38461 Danndorf
15 Navratil, André 50 38444 Wolfsburg
16 Rathmann, Anett 59 38448 Wolfsburg
17 Raucci, Lidia 35 38440 Wolfsburg
18 Rehner-Khoury, Marie Therese 73 38446 Wolfsburg
19 Rothkegel, Andreas 61 38448 Wolfsburg
20 Sothmann, Michael 64 38446 Wolfsburg
21 Tietz, Volker 63 38446 Wolfsburg
22 Tomala, Heinrich 75 38446 Wolfsburg

Wahltermine am 7. und 8. November 2026

Die Wahl findet vor und nach den Gottesdiensten an den verschiedenen Kirchorten statt.

Datum Uhrzeit Kirchort
Samstag, 07.11.2026 16:00 Uhr St. Christophorus
Sonntag, 08.11.2026 09:00 Uhr St. Raphael
Sonntag, 08.11.2026 10:00 Uhr St. Bernward (italienisch)
Sonntag, 08.11.2026 10:15 Uhr St. Christophorus
Sonntag, 08.11.2026 12:00 Uhr St. Bernward
Sonntag, 08.11.2026 12:00 Uhr St. Christophorus (ukrainisch)
Sonntag, 08.11.2026 15:00 Uhr St. Raphael (polnisch)
Sonntag, 08.11.2026 18:00 Uhr St. Christophorus

Keine Zeit am Wahlwochenende?

Sie können auch per Briefwahl an der Kirchenvorstandswahl teilnehmen.

Die Briefwahlunterlagen können im Pfarrbüro in St. Christophorus/Stadtmitte abgeholt werden.

Wichtig: Ihre Stimme wird gezählt, wenn die Briefwahlunterlagen bis spätestens Sonntag, 8. November 2026, 18:00 Uhr in den Briefkasten des Pfarrbüros eingeworfen werden.

Wie viele Mitglieder werden gewählt?

Bei der Kirchenvorstandswahl werden 13 Mitglieder gewählt.

Das Gremium wird durch einen Priester ergänzt.

Wahlgrundsätze und Wahlberechtigung

Die Wahl der Mitglieder des Kirchenvorstandes ist unmittelbar und geheim. Zur Ausübung des Wahlrechts ist die Eintragung in die Wählerliste erforderlich.

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Mitglieder der Kirchengemeinde sind diejenigen Katholiken, die ihren Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde haben.

Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Wahlberechtigt sind im Einzelfall auch Katholiken, die ihren Wohnsitz nicht in der Pfarrgemeinde, jedoch im Bistum Hildesheim haben, sofern sie am Leben der Pfarrgemeinde aktiv teilnehmen und nicht für einen anderen Kirchenvorstand kandidieren sowie die übrigen Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen.

Für die erforderliche Eintragung in die Wählerliste haben diese Personen nachzuweisen, dass sie aus der Wählerliste der Pfarrgemeinde ihres Wohnsitzes ausgetragen worden sind. Die Ausübung des Wahlrechts in mehreren Pfarrgemeinden ist unzulässig.

Mehr Informationen dazu erhalten Sie in Ihrem Pfarrbüro.

Fragen zur Kirchenvorstandswahl?

Informationen und Auskünfte zur Wahl erhalten Sie im Pfarrbüro.

Rückfragen zur Wahl beantworten wir gerne.